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Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns BTE Ahrensfelde e.K. Inhaber Thomas Götze, Altlandsberger Weg 4, 16356 Ahrensfelde und Ihnen. Sollten Sie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen. 1.2 Vertragsvereinbarung Vertragssprache ist Deutsch. 1.3 Vertragsschluss Der Vertragsschluss findet individuell durch Angebot und Annahme statt. Soweit nicht anders vereinbart ist hierbei der übliche Ablauf, dass Sie uns eine Anfrage stellen und hierauf von uns, nach Klärung aller für den Auftrag relevanten Details, ein verbindliches Angebot erhalten, welches Sie dann binnen zwei Wochen annehmen können. Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande. Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes durch uns findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung. 2. Leistungsbeschreibung und Lieferung 2.1 Allgemein Wir sind u.a. zuständig für Baustoffe, die Planung und Durchführung von Erdbauarbeiten, Garten-Landschaftsbau und Transporten in unserer Region. Unsere Leistungsschwerpunkte sind hierbei der Rückbau- und Erdarbeiten, die Grundstücksentwässerung, die Herstellung von Hausanschlüssen und Regenwasser-Versickerungsanlagen sowie die Gestaltung von Außenanlagen. Wir bieten Ihnen hierbei die individuelle Planung Ihres Projekts und eine professionelle Durchführung sämtlicher dazugehöriger Arbeiten an. 2.2 Leistungserbringung Wir sind berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen. Lieferungen frei Baustelle oder Lieferungen frei Lager setzen eine mit schweren Lastzügen befahrbare Anfahrtsstraße voraus. Verlässt unser Lieferfahrzeug auf Ihre Weisung die befahrbare Anfahrtsstraße, haften Sie für den uns hier ggf. entstehenden Schaden, sofern Sie hierfür verantwortlich sind. 2.3 Leistungsverzögerungen Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von uns nicht verhindert werden können und welche wir nicht zu vertreten haben (hierzu gehören insbesondere Streiks und behördliche oder gerichtliche Anordnungen), berechtigten uns dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben. 2.4 Leistungszeit Ist für unsere Leistung Ihre Mitwirkung erforderlich oder vereinbart (z.B. Zurverfügungstellung von Unterlagen, Gewährung des Zutritts vor Ort), so verlängert sich die Leistungszeit um die Zeit, die Sie dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind. Wünschen Sie nach der Terminierung Änderungen oder Ergänzungen, können die vereinbarten Fristen/Termine nicht mehr eingehalten werden. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde (z.B. Terminierung), erbringen wir die Leistung innerhalb von 14 Tagen. Der Fristbeginn für die Leistung ist bei Vorkassenzahlung der Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei Zahlung per Nachnahme oder auf Rechnung der Tag nach Vertragsschluss. Die Frist endet am darauffolgenden vierzehnten Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag. 2.5 Änderungs- und Erweiterungswünsche Änderungs- und Erweiterungswünsche werden, sofern nichts abweichendes vereinbart oder gebucht wurde, nur durchgeführt, wenn diese erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch, können Änderungs- und Erweiterungswünsche jedoch durch unsere separate Beauftragung durchgeführt werden. Dies ist dann gesondert zu vergüten. Ebenfalls zu vergüten ist auch die Prüfung der Realisierbarkeit der Änderungs- und Erweiterungswünsche. 2.6 Vorzeitiger Abbruch Sollten Sie Ihren Auftrag vorzeitig beenden wollen, behalten wir uns vor, Ihnen die bereits erbrachten Leistungen bzw. vergeblichen Aufwendungen, jedoch mindestens 30 % des Auftragswertes, in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch auf Fertigstellung unserer Arbeiten entfällt. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 2.7 Zwischenabnahmen Wir behalten uns vor, Zwischenabnahmen durchzuführen und die weitere Ausführung unserer Leistung von Ihrer Genehmigung abhängig zu machen. Hierzu zählt insbesondere die Abnahme von Entwürfen und Gestaltungsvorschlägen. Auf dieser Basis werden wir dann unsere weitere Leistung erbringen. Soweit wir Ihnen Entwürfe und Gestaltungsvorschläge unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit/Vollständigkeit/Gefallen überlassen, gelten diese mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit wir keine Korrekturaufforderung erhalten. Abgelehnte Entwürfe und Gestaltungsvorschläge verbleiben in unserem Eigentum und ein Nutzungsrecht wird nicht übertragen. Sie dürfen diese daher nicht verwenden, sofern wir keine abweichende Vereinbarung getroffen haben. 3. Zahlung 3.1 Preise Sämtliche Preise verstehen sich gegenüber Unternehmen zuzüglich und gegenüber Verbrauchern inklusive Umsatzsteuer. Sofern nichts abweichendes vereinbart wurde, sind Rechnungen sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Wir behalten uns vor, Fremdleistungen individuell zu kalkulieren und Einkaufspreise nicht gesondert auszuweisen. Bitte beachten Sie zudem, dass wir bestimmte Leistungen nach unserem Zeitaufwand berechnen. Unseren Stundensatz können Sie dem Angebot entnehmen. Die Form der Rechnungsstellung obliegt zudem uns (z.B. per Mail oder auf dem Postweg). 3.2 Vorauszahlung und/oder Teilabrechnungen Wir behalten uns vor, bei umfangreichen Arbeiten eine Vorauszahlung und/oder Teilabrechnungen zu verlangen. Dies gilt insbesondere sofern wir uns zur Vertragserfüllung der Leistung Dritter bedienen. 3.3 Zahlungsverzug Sie geraten mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei uns eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, unsere Arbeit einzustellen, bis Sie der Zahlungsverpflichtung nachgekommen sind. Die hierbei zusätzlich entstehenden Kosten werden wir Ihnen in Rechnung stellen. Zudem ist es uns möglich bei Zahlungsverzug alle weiteren Zahlungsverpflichtungen, die Sie gegenüber uns haben, sofort und bei einer Ratenzahlung zudem auch den Gesamtpreis fällig zu stellen. 3.4 Zurückbehaltungsrecht Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht Ihnen nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie Ihre Verpflichtung beruhen. 3.5 Kostenvoranschläge Sofern wir Kostenvoranschläge unterbreiten, sind diese unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von uns in Textform genannten Preise um mehr als 15 % übersteigen, werden wir Sie auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als von Ihnen genehmigt, wenn Sie nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis in Textform widersprechen. Sie können uns alternativ gern eine kostengünstigere Alternative nennen. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. 3.6 Arbeiten vor Ort Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass wir unsere Arbeit vor Ort durchführen können (z.B. Zugang zur Baustelle gewähren oder Schlüssel zum Grundstück aushändigen) und Sie uns die erforderlichen Betriebsmittel, auf die nur Sie Zugriff haben, bereitstellen (z.B. Wasser- und Stromanschluss). 4. Ihre Verantwortlichkeit 4.1 Allgemeines Sollten wir Ihre Vorlagen bzw. Daten für die Bearbeitung verwenden, haben Sie dafür Sorge zu tragen das diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind bzw. Sie über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügen. Werden wir vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht ordnungsgemäß verwandt wurde, so sind Sie uns zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich. 4.2 Freistellung Sie halten uns von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber uns geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung. 4.3 Datensicherung Für die Sicherung der übersandten Informationen sind Sie mitverantwortlich. Wir können nicht für den Verlust von Ihren übersandten Informationen verantwortlich gemacht werden, da wir keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernehmen. 4.4 Mitwirkungspflicht Sie sind verpflichtet, die für den Vertrag notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit wir die vertragliche Leistung durchführen können. Insbesondere müssen Sie uns über Ihren Projektwunsch umfassend informieren, damit durch uns erfolgsversprechende Maßnahmen/Planungen ergriffen werden können. Durch Ihre Mitarbeit am geplanten Projekt wird die vereinbarte Vergütung nicht berührt. Insbesondere erwerben Sie kein Miturheberrecht am jeweiligen Werk. 4.5 Geheimhaltung Sie sind verpflichtet, alle Ihnen bei der Vertragsdurchführung von uns mitgeteilten und/oder bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. 4.6 Rechtliche Beratung und Prüfung Wir weisen Sie darauf hin, dass eine rechtliche Beratung oder Prüfung nicht Bestandteil unserer Leistung ist und Sie hierfür einen Fachmann beauftragen müssen. Zudem haben Sie dafür Sorge zu tragen, die gesetzlichen Vorgaben für Ihr Projekt einzuhalten bzw. die entsprechenden Genehmigungen einzuholen. 4.7 Hinweise Sie haben die ggf. zur Verfügung gestellten Anleitungen/Hinweise zur Pflege und Handhabe des von uns erstellten Werkes stets zu beachten. Wir können daher nicht für Ihr fehlerhaftes Verhalten verantwortlich gemacht werden. Sofern Sie, entgegen unserer Empfehlung, eine Inbetriebnahme vor Fertigstellung des Werkes wünschen, erfolgt dies ausschließlich auf Ihre Gefahr. 5. Eigentumsvorbehalt 5.1 Allgemein Sofern Sie Unternehmer sind, bleiben die von uns gelieferten Waren, Werke und Materialien bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung in unserem Eigentum. Gegenüber Verbrauchern bleibt nur das geliefert Werk aus dem konkreten Vertrag bis zur vollständigen Zahlung des Preises in unserem Eigentum. Sie haben die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen jederzeit pfleglich zu behandeln. Sie treten einen Anspruch bzw. Ersatz, den Sie für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust dieser Sachen erhalten, an uns ab. Sie sind, soweit nachfolgend nichts abweichendes vereinbart wird, nicht berechtigt, die Ihnen unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Werke zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. 5.2 Pfändung und anderweitige Beeinträchtigungen Wird das unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Werk gepfändet oder anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, haben Sie uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Klage gem. §771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haften Sie für den uns entstandenen Ausfall. 5.3 Weiterveräußerung Soweit Sie Unternehmer sind, sind Sie zur Weiterveräußerung des Vorbehaltswerkes im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung des Vorbehaltswerkes treten Sie schon jetzt an uns in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob das Werk ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Sie bleiben zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von uns, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug sind und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. 5.4 Umbildung, Be- und Verarbeitung Soweit Sie Unternehmer sind, erfolgt die Be- und Verarbeitung oder Umbildung des Werkes durch Sie stets namens und im Auftrag von uns. In diesem Fall setzt sich Ihr Anwartschaftsrecht an dem Werk an der umgebildeten Sache fort. Sofern das Werk mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes des Werkes zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass Ihre Sache als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass Sie uns anteilmäßig Miteigentum übertragen und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahren. Zur Sicherung der Forderungen gegen Sie treten Sie auch solche Forderungen an uns ab, die Ihnen durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. 5.5 Rücknahme Bei vertragswidrigem Verhalten durch Sie, insbesondere bei Zahlungsverzug, aber auch im Falle der Beantragung eines Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen, sind wir berechtigt, das Werk zurückzunehmen. In der Rücknahme des Werkes liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich in Textform. 5.6 Freigabe von Sicherheiten Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 15 Prozent, sind wir auf Ihr Verlangen hin zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet. 6 Gewährleistung 6.1 Gewährleistungsanspruch Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ist das Werk mangelhaft und verlangen Sie Nacherfüllung, können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Werden Mängel auch nach wenigstens zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so haben Sie Anspruch auf Rücktritt oder Minderung. 6.2 Rechte bei unwesentlichem Mangel Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht Ihnen unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des vereinbarten Werklohns zu. 6.3 Schadensersatz für Mängel Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Auf den nachfolgenden Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen. 6.4 Gefahrenübergang Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Werks geht im Rahmen der Gewährleistungsabwicklung erst mit der Abnahme des Werks auf Sie über. 6.5 Mitteilung Sollten Sie nach Erhalt des Werkes eine Beschädigung feststellen, bitten wir Sie darum, dies mitzuteilen. Es besteht jedoch weder eine Pflicht zu einer solchen Mitteilung, noch werden durch eine unterbliebene Mitteilung die Gewährleistungsrechte des Verbrauchers berührt. 6.6 Verjährung Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Gefahrenübergang, soweit es sich nicht um die Erstellung eines Bauwerks oder eines Werkes, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür handelt. In diesen Fällen beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt. 7. Nutzungs- und Urheberrecht An Zeichnungen, Abbildungen, Skizzen, Preislisten, Modellen, Formen, Vorrichtungen und sonstigen Unterlagen, einschließlich sämtlicher autorisierter Kopien, die durch uns erstellt wurden bzw. die Sie von uns erhalten, haben wir das ausschließliche Nutzungsrecht bzw. das Urheberrecht. Diese dürfen Dritten ohne unsere Einwilligung nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzugeben. 8. Referenzrecht Wir räumen uns das Recht ein, uns auf den von uns angebotenen Dienstleistungen und Werken zu referenzieren bzw. Sie als Referenz zu nennen. Wir behalten uns zudem vor, erbrachte Leistungen zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen. Hiergegen steht Ihnen ein Widerspruchsrecht zu. 9. Haftung 9.1 Auskünfte Auskünfte über Anwendungsmöglichkeiten der von uns erstellten Werke sowie die Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Es gilt auch insoweit der Haftungsausschluss und -vorbehalt aus den nachfolgenden Regelungen. Sie haben jedoch stets selbst dafür Sorge zu tragen, dass Sie sich vor einer Beauftragung informieren und kontrollieren, ob das gewünschte Werk für Ihr geplantes Projekt geeignet ist. 9.2 Haftungsausschluss Wir sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind) betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gegenüber Unternehmern haften wir im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. 9.3 Haftungsvorbehalt Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 9.4 Beauftragung von Dritten Für Aufträge mit Dritten, die in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung erfolgen, haften wir nicht. In diesem Fall treten wir nur als Vermittler auf. Das Vertragsverhältnis kommt zwischen Ihnen und dem Dritten zustande. 10. Schlussbestimmungen 10.1 Gerichtsstand Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart, sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. 10.2 Rechtswahl Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach Ihrem Heimatrecht entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts als vereinbart. 10.3 Verbraucher-Streitbeilegungsverfahren Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertraglicher Verpflichtungen aus Online-Verträgen geschaffen (OS-Plattform). Sie können die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 10.4 Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns BTE Ahrensfelde e.K. Inhaber Thomas Götze, Altlandsberger Weg 4, 16356 Ahrensfelde und Ihnen. Sollten Sie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen. 1.2 Vertragsvereinbarung Vertragssprache ist Deutsch. 1.3 Vertragsschluss Der Vertragsschluss findet individuell durch Angebot und Annahme statt. Soweit nicht anders vereinbart ist hierbei der übliche Ablauf, dass Sie uns eine Anfrage stellen und hierauf von uns, nach Klärung aller für den Auftrag relevanten Details, ein verbindliches Angebot erhalten, welches Sie dann binnen zwei Wochen annehmen können. Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande. Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes durch uns findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung. 2. Leistungsbeschreibung und Lieferung 2.1 Allgemein Wir sind u.a. zuständig für Baustoffe, die Planung und Durchführung von Erdbauarbeiten, Garten-Landschaftsbau und Transporten in unserer Region. Unsere Leistungsschwerpunkte sind hierbei der Rückbau- und Erdarbeiten, die Grundstücksentwässerung, die Herstellung von Hausanschlüssen und Regenwasser-Versickerungsanlagen sowie die Gestaltung von Außenanlagen. Wir bieten Ihnen hierbei die individuelle Planung Ihres Projekts und eine professionelle Durchführung sämtlicher dazugehöriger Arbeiten an. 2.2 Leistungserbringung Wir sind berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen. Lieferungen frei Baustelle oder Lieferungen frei Lager setzen eine mit schweren Lastzügen befahrbare Anfahrtsstraße voraus. Verlässt unser Lieferfahrzeug auf Ihre Weisung die befahrbare Anfahrtsstraße, haften Sie für den uns hier ggf. entstehenden Schaden, sofern Sie hierfür verantwortlich sind. 2.3 Leistungsverzögerungen Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von uns nicht verhindert werden können und welche wir nicht zu vertreten haben (hierzu gehören insbesondere Streiks und behördliche oder gerichtliche Anordnungen), berechtigten uns dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben. 2.4 Leistungszeit Ist für unsere Leistung Ihre Mitwirkung erforderlich oder vereinbart (z.B. Zurverfügungstellung von Unterlagen, Gewährung des Zutritts vor Ort), so verlängert sich die Leistungszeit um die Zeit, die Sie dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind. Wünschen Sie nach der Terminierung Änderungen oder Ergänzungen, können die vereinbarten Fristen/Termine nicht mehr eingehalten werden. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde (z.B. Terminierung), erbringen wir die Leistung innerhalb von 14 Tagen. Der Fristbeginn für die Leistung ist bei Vorkassenzahlung der Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei Zahlung per Nachnahme oder auf Rechnung der Tag nach Vertragsschluss. Die Frist endet am darauffolgenden vierzehnten Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag. 2.5 Änderungs- und Erweiterungswünsche Änderungs- und Erweiterungswünsche werden, sofern nichts abweichendes vereinbart oder gebucht wurde, nur durchgeführt, wenn diese erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch, können Änderungs- und Erweiterungswünsche jedoch durch unsere separate Beauftragung durchgeführt werden. Dies ist dann gesondert zu vergüten. Ebenfalls zu vergüten ist auch die Prüfung der Realisierbarkeit der Änderungs- und Erweiterungswünsche. 2.6 Vorzeitiger Abbruch Sollten Sie Ihren Auftrag vorzeitig beenden wollen, behalten wir uns vor, Ihnen die bereits erbrachten Leistungen bzw. vergeblichen Aufwendungen, jedoch mindestens 30 % des Auftragswertes, in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch auf Fertigstellung unserer Arbeiten entfällt. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 2.7 Zwischenabnahmen Wir behalten uns vor, Zwischenabnahmen durchzuführen und die weitere Ausführung unserer Leistung von Ihrer Genehmigung abhängig zu machen. Hierzu zählt insbesondere die Abnahme von Entwürfen und Gestaltungsvorschlägen. Auf dieser Basis werden wir dann unsere weitere Leistung erbringen. Soweit wir Ihnen Entwürfe und Gestaltungsvorschläge unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit/Vollständigkeit/Gefallen überlassen, gelten diese mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit wir keine Korrekturaufforderung erhalten. Abgelehnte Entwürfe und Gestaltungsvorschläge verbleiben in unserem Eigentum und ein Nutzungsrecht wird nicht übertragen. Sie dürfen diese daher nicht verwenden, sofern wir keine abweichende Vereinbarung getroffen haben. 3. Zahlung 3.1 Preise Sämtliche Preise verstehen sich gegenüber Unternehmen zuzüglich und gegenüber Verbrauchern inklusive Umsatzsteuer. Sofern nichts abweichendes vereinbart wurde, sind Rechnungen sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Wir behalten uns vor, Fremdleistungen individuell zu kalkulieren und Einkaufspreise nicht gesondert auszuweisen. Bitte beachten Sie zudem, dass wir bestimmte Leistungen nach unserem Zeitaufwand berechnen. Unseren Stundensatz können Sie dem Angebot entnehmen. Die Form der Rechnungsstellung obliegt zudem uns (z.B. per Mail oder auf dem Postweg). 3.2 Vorauszahlung und/oder Teilabrechnungen Wir behalten uns vor, bei umfangreichen Arbeiten eine Vorauszahlung und/oder Teilabrechnungen zu verlangen. Dies gilt insbesondere sofern wir uns zur Vertragserfüllung der Leistung Dritter bedienen. 3.3 Zahlungsverzug Sie geraten mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei uns eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, unsere Arbeit einzustellen, bis Sie der Zahlungsverpflichtung nachgekommen sind. Die hierbei zusätzlich entstehenden Kosten werden wir Ihnen in Rechnung stellen. Zudem ist es uns möglich bei Zahlungsverzug alle weiteren Zahlungsverpflichtungen, die Sie gegenüber uns haben, sofort und bei einer Ratenzahlung zudem auch den Gesamtpreis fällig zu stellen. 3.4 Zurückbehaltungsrecht Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht Ihnen nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie Ihre Verpflichtung beruhen. 3.5 Kostenvoranschläge Sofern wir Kostenvoranschläge unterbreiten, sind diese unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von uns in Textform genannten Preise um mehr als 15 % übersteigen, werden wir Sie auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als von Ihnen genehmigt, wenn Sie nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis in Textform widersprechen. Sie können uns alternativ gern eine kostengünstigere Alternative nennen. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. 3.6 Arbeiten vor Ort Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass wir unsere Arbeit vor Ort durchführen können (z.B. Zugang zur Baustelle gewähren oder Schlüssel zum Grundstück aushändigen) und Sie uns die erforderlichen Betriebsmittel, auf die nur Sie Zugriff haben, bereitstellen (z.B. Wasser- und Stromanschluss). 4. Ihre Verantwortlichkeit 4.1 Allgemeines Sollten wir Ihre Vorlagen bzw. Daten für die Bearbeitung verwenden, haben Sie dafür Sorge zu tragen das diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind bzw. Sie über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügen. Werden wir vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht ordnungsgemäß verwandt wurde, so sind Sie uns zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich. 4.2 Freistellung Sie halten uns von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber uns geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung. 4.3 Datensicherung Für die Sicherung der übersandten Informationen sind Sie mitverantwortlich. Wir können nicht für den Verlust von Ihren übersandten Informationen verantwortlich gemacht werden, da wir keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernehmen. 4.4 Mitwirkungspflicht Sie sind verpflichtet, die für den Vertrag notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit wir die vertragliche Leistung durchführen können. Insbesondere müssen Sie uns über Ihren Projektwunsch umfassend informieren, damit durch uns erfolgsversprechende Maßnahmen/Planungen ergriffen werden können. Durch Ihre Mitarbeit am geplanten Projekt wird die vereinbarte Vergütung nicht berührt. Insbesondere erwerben Sie kein Miturheberrecht am jeweiligen Werk. 4.5 Geheimhaltung Sie sind verpflichtet, alle Ihnen bei der Vertragsdurchführung von uns mitgeteilten und/oder bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. 4.6 Rechtliche Beratung und Prüfung Wir weisen Sie darauf hin, dass eine rechtliche Beratung oder Prüfung nicht Bestandteil unserer Leistung ist und Sie hierfür einen Fachmann beauftragen müssen. Zudem haben Sie dafür Sorge zu tragen, die gesetzlichen Vorgaben für Ihr Projekt einzuhalten bzw. die entsprechenden Genehmigungen einzuholen. 4.7 Hinweise Sie haben die ggf. zur Verfügung gestellten Anleitungen/Hinweise zur Pflege und Handhabe des von uns erstellten Werkes stets zu beachten. Wir können daher nicht für Ihr fehlerhaftes Verhalten verantwortlich gemacht werden. Sofern Sie, entgegen unserer Empfehlung, eine Inbetriebnahme vor Fertigstellung des Werkes wünschen, erfolgt dies ausschließlich auf Ihre Gefahr. 5. Eigentumsvorbehalt 5.1 Allgemein Sofern Sie Unternehmer sind, bleiben die von uns gelieferten Waren, Werke und Materialien bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung in unserem Eigentum. Gegenüber Verbrauchern bleibt nur das geliefert Werk aus dem konkreten Vertrag bis zur vollständigen Zahlung des Preises in unserem Eigentum. Sie haben die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen jederzeit pfleglich zu behandeln. Sie treten einen Anspruch bzw. Ersatz, den Sie für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust dieser Sachen erhalten, an uns ab. Sie sind, soweit nachfolgend nichts abweichendes vereinbart wird, nicht berechtigt, die Ihnen unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Werke zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. 5.2 Pfändung und anderweitige Beeinträchtigungen Wird das unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Werk gepfändet oder anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, haben Sie uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Klage gem. §771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haften Sie für den uns entstandenen Ausfall. 5.3 Weiterveräußerung Soweit Sie Unternehmer sind, sind Sie zur Weiterveräußerung des Vorbehaltswerkes im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung des Vorbehaltswerkes treten Sie schon jetzt an uns in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob das Werk ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Sie bleiben zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von uns, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug sind und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. 5.4 Umbildung, Be- und Verarbeitung Soweit Sie Unternehmer sind, erfolgt die Be- und Verarbeitung oder Umbildung des Werkes durch Sie stets namens und im Auftrag von uns. In diesem Fall setzt sich Ihr Anwartschaftsrecht an dem Werk an der umgebildeten Sache fort. Sofern das Werk mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes des Werkes zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass Ihre Sache als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass Sie uns anteilmäßig Miteigentum übertragen und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahren. Zur Sicherung der Forderungen gegen Sie treten Sie auch solche Forderungen an uns ab, die Ihnen durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. 5.5 Rücknahme Bei vertragswidrigem Verhalten durch Sie, insbesondere bei Zahlungsverzug, aber auch im Falle der Beantragung eines Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen, sind wir berechtigt, das Werk zurückzunehmen. In der Rücknahme des Werkes liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich in Textform. 5.6 Freigabe von Sicherheiten Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 15 Prozent, sind wir auf Ihr Verlangen hin zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet. 6 Gewährleistung 6.1 Gewährleistungsanspruch Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ist das Werk mangelhaft und verlangen Sie Nacherfüllung, können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Werden Mängel auch nach wenigstens zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so haben Sie Anspruch auf Rücktritt oder Minderung. 6.2 Rechte bei unwesentlichem Mangel Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht Ihnen unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des vereinbarten Werklohns zu. 6.3 Schadensersatz für Mängel Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Auf den nachfolgenden Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen. 6.4 Gefahrenübergang Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Werks geht im Rahmen der Gewährleistungsabwicklung erst mit der Abnahme des Werks auf Sie über. 6.5 Mitteilung Sollten Sie nach Erhalt des Werkes eine Beschädigung feststellen, bitten wir Sie darum, dies mitzuteilen. Es besteht jedoch weder eine Pflicht zu einer solchen Mitteilung, noch werden durch eine unterbliebene Mitteilung die Gewährleistungsrechte des Verbrauchers berührt. 6.6 Verjährung Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Gefahrenübergang, soweit es sich nicht um die Erstellung eines Bauwerks oder eines Werkes, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür handelt. In diesen Fällen beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt. 7. Nutzungs- und Urheberrecht An Zeichnungen, Abbildungen, Skizzen, Preislisten, Modellen, Formen, Vorrichtungen und sonstigen Unterlagen, einschließlich sämtlicher autorisierter Kopien, die durch uns erstellt wurden bzw. die Sie von uns erhalten, haben wir das ausschließliche Nutzungsrecht bzw. das Urheberrecht. Diese dürfen Dritten ohne unsere Einwilligung nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzugeben. 8. Referenzrecht Wir räumen uns das Recht ein, uns auf den von uns angebotenen Dienstleistungen und Werken zu referenzieren bzw. Sie als Referenz zu nennen. Wir behalten uns zudem vor, erbrachte Leistungen zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen. Hiergegen steht Ihnen ein Widerspruchsrecht zu. 9. Haftung 9.1 Auskünfte Auskünfte über Anwendungsmöglichkeiten der von uns erstellten Werke sowie die Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Es gilt auch insoweit der Haftungsausschluss und - vorbehalt aus den nachfolgenden Regelungen. Sie haben jedoch stets selbst dafür Sorge zu tragen, dass Sie sich vor einer Beauftragung informieren und kontrollieren, ob das gewünschte Werk für Ihr geplantes Projekt geeignet ist. 9.2 Haftungsausschluss Wir sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind) betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gegenüber Unternehmern haften wir im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. 9.3 Haftungsvorbehalt Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 9.4 Beauftragung von Dritten Für Aufträge mit Dritten, die in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung erfolgen, haften wir nicht. In diesem Fall treten wir nur als Vermittler auf. Das Vertragsverhältnis kommt zwischen Ihnen und dem Dritten zustande. 10. Schlussbestimmungen 10.1 Gerichtsstand Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart, sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. 10.2 Rechtswahl Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach Ihrem Heimatrecht entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart. 10.3 Verbraucher-Streitbeilegungsverfahren Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertraglicher Verpflichtungen aus Online- Verträgen geschaffen (OS-Plattform). Sie können die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 10.4 Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
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